Wer sich mit der amtsärztlichen Überprüfung zum Heilpraktiker beschäftigt, stößt schnell auf eine dramatische Zahl: Von einer Durchfallquote zwischen 70 und 90 Prozent ist die Rede. Die kurze, ehrliche Antwort lautet: Eine solche Quote lässt sich bundesweit nicht belegen. Es gibt keine zentrale, veröffentlichte Statistik – und die Überprüfung läuft je nach Gesundheitsamt unterschiedlich ab. Dieser Beitrag ordnet die kursierenden Werte ein und ersetzt die Angst vor der großen Zahl durch eine realistische Erwartung.
Wie viel Prozent fallen wirklich durch?
Die gängigen Angaben stammen fast ausschließlich aus Vorbereitungskursen, Fachforen und Erfahrungsberichten. Dort werden Durchfallquoten von 70 bis 90 Prozent genannt, meist bezogen auf den schriftlichen Teil an einzelnen Gesundheitsämtern zu einem bestimmten Termin. Solche Werte sind nicht frei erfunden – an manchen Ämtern bestehen tatsächlich nur wenige der Angetretenen den schriftlichen Durchgang. Verallgemeinern lassen sie sich aber nicht.
Denn eine Momentaufnahme aus einer Stadt sagt wenig über das gesamte Bundesgebiet aus. Wie viele bestehen, hängt stark davon ab, wer überhaupt antritt: Kommen viele gut vorbereitete Kandidaten aus einer Schule, sieht die Quote anders aus, als wenn viele ohne strukturierte Vorbereitung ihr Glück versuchen. Die oft zitierten 70 bis 90 Prozent sind deshalb eher eine Warnung „unterschätze das nicht" als eine gesicherte Kennzahl.
Es gibt keine belastbare Bundesstatistik zur Durchfallquote der Heilpraktikerüberprüfung. Alle kursierenden Prozentwerte sind Schätzungen einzelner Anbieter oder Ämter, keine amtlich veröffentlichten Quoten. Wer eine exakte Zahl verspricht, geht über das hinaus, was die Datenlage hergibt.
Warum es keine belastbare Bundesstatistik gibt
Der Grund liegt in der Zuständigkeit. Die Überprüfung wird nicht von einer Bundesbehörde durchgeführt, sondern von den Gesundheitsämtern der Länder und Kommunen. Jedes Amt lädt selbst zur Überprüfung, stellt Aufgaben zusammen und wertet die Ergebnisse aus. Eine Stelle, die alle diese Ergebnisse bundesweit einsammelt und als Bestehensquote veröffentlicht, existiert schlicht nicht.
Hinzu kommt, dass die Überprüfung nicht bundeseinheitlich standardisiert ist. Zwar geben die vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Leitlinien einen Rahmen vor – etwa den bekannten schriftlichen Teil mit rund 60 Fragen. Termine, konkrete Fragen und Details des mündlich-praktischen Teils unterscheiden sich aber von Amt zu Amt. Selbst wenn einzelne Ämter interne Zahlen führen, sind diese untereinander kaum vergleichbar. Wie das Verfahren im Detail aufgebaut ist, beschreiben wir gesondert in unserem Beitrag dazu, wie die amtsärztliche Überprüfung im Detail abläuft.
Warum die Quote als so hoch gilt
Auch ohne exakte Zahl lässt sich erklären, warum viele scheitern. Der wichtigste Punkt: Die Überprüfung verlangt breites medizinisches Grundlagenwissen. Geprüft werden Anatomie und Physiologie, Krankheitslehre, das Erkennen von Notfällen, Hygiene sowie – mit großem Gewicht – die rechtlichen Grenzen des Berufs, insbesondere das Infektionsschutzgesetz. Dieser Stoffumfang entspricht in Teilen dem eines medizinischen Grundstudiums, wird aber ohne vorgeschriebene Ausbildung erwartet.
Dazu kommt die Zielrichtung der Überprüfung. Sie ist keine Leistungsschau der Heilkunst, sondern eine Gefahrenabwehrprüfung: Das Amt will feststellen, dass von der Person keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht. Wer eine Grenze nicht kennt oder einen Notfall falsch einschätzt, fällt deshalb schneller durch, als es die reine Faktenmenge vermuten lässt. Ein dritter Faktor ist die Vorbereitung: Viele lernen im Selbststudium und unterschätzen, wie viel Zeit realistisch nötig ist. Wie umfangreich diese Phase sein kann, zeigt unser Überblick dazu, wie lange die Vorbereitung realistisch dauert. Wer glaubt, ganz ohne strukturierte Vorbereitung anzutreten, erlebt die Überprüfung entsprechend oft als besonders hart.
Schriftlich oder mündlich – was ist schwerer?
Auch das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil beide Teile unterschiedliche Anforderungen stellen. Der schriftliche Teil ist mit üblicherweise 60 Multiple-Choice-Fragen und einer Bestehensgrenze von etwa 75 Prozent vergleichsweise planbar: Der Stoff ist eingrenzbar, das Format bekannt, das Ergebnis nachvollziehbar. Genau an dieser ersten Hürde scheitern allerdings viele – weshalb der mündliche Teil für sie gar nicht mehr sichtbar wird.
Der mündlich-praktische Teil gilt vielen als schwerer einzuschätzen, weil er subjektiver ist. Er findet als Gespräch vor einer Kommission statt, oft 30 bis 60 Minuten lang. Hier zählt nicht nur Wissen, sondern das souveräne Erkennen von Grenzen und Notfällen unter Beobachtung. Prüfungsangst wiegt schwerer, und die Bewertung hängt stärker vom Verlauf des Gesprächs ab. Die folgende Übersicht stellt beide Teile gegenüber.
| Merkmal | Schriftlicher Teil | Mündlich-praktischer Teil |
|---|---|---|
| Format | meist 60 Multiple-Choice-Fragen | Gespräch vor einer Kommission |
| Bestehen | feste Grenze, meist etwa 75 % | Gesamteindruck der Kommission |
| Planbarkeit | eher hoch, Format klar umrissen | eher gering, verlaufsabhängig |
| Reihenfolge | zuerst; erste große Hürde | nur nach bestandenem schriftlichem Teil |
| Häufig empfunden als | Wissenstest | Prüfung von Urteilsvermögen und Sicherheit |
Wie oft darf man die Prüfung wiederholen?
Hier gibt es eine beruhigende Nachricht: In den meisten Bundesländern ist die Zahl der Wiederholungen nicht gesetzlich begrenzt. Anders als bei manchen Staatsexamina bedeutet ein Nichtbestehen also selten das endgültige Aus. Wer durchfällt, kann sich in der Regel zum nächsten Termin erneut anmelden – der schriftliche Teil wird häufig zweimal jährlich angeboten, oft im Frühjahr und im Herbst.
Zu beachten ist allerdings der formale Ablauf: Meist ist für jeden Anlauf ein neuer Antrag beim Gesundheitsamt nötig, und die Gebühr fällt erneut an. Ob nach bestandenem schriftlichem, aber nicht bestandenem mündlichem Teil nur der mündliche Teil wiederholt werden muss oder beide, regeln die Ämter unterschiedlich; teils gelten dafür Fristen. Weil bereits die Anmeldung an bestimmte persönliche Bedingungen geknüpft ist, lohnt vorab ein Blick darauf, welche Voraussetzungen vor der Anmeldung erfüllt sein müssen. Wer die Regeln seines Amtes früh klärt, plant Wiederholungen gelassener ein.
Unterm Strich ist die berüchtigte Zahl mit Vorsicht zu genießen. Dass die Überprüfung anspruchsvoll ist, steht außer Frage – dass pauschal „90 Prozent durchfallen", ist dagegen nicht belegt. Realistischer ist ein anderes Bild: Wer den Stoffumfang ernst nimmt, genügend Zeit einplant und die Zielrichtung Gefahrenabwehr verstanden hat, geht mit deutlich besseren Aussichten in beide Teile. Und weil ein Nichtbestehen in aller Regel wiederholbar ist, entscheidet am Ende weniger ein einzelner Termin als die Ausdauer der Vorbereitung.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent fallen bei der Heilpraktikerprüfung durch?
Eine belastbare bundesweite Zahl gibt es nicht. In Vorbereitungskursen und Foren kursieren Durchfallquoten von 70 bis 90 Prozent, meist bezogen auf den schriftlichen Teil einzelner Gesundheitsämter. Diese Werte stammen nicht aus einer amtlichen Statistik und schwanken je nach Amt, Prüfungstermin und Vorbereitung erheblich.
Warum ist die Durchfallquote so hoch?
Die Überprüfung verlangt breites medizinisches Grundlagenwissen von Anatomie über Krankheitslehre bis zum Infektionsschutzrecht, ohne dass es einen vorgeschriebenen Lehrplan gibt. Viele bereiten sich im Selbststudium vor und unterschätzen den Umfang. Zudem prüft die amtsärztliche Überprüfung streng auf Gefahrenabwehr, nicht auf Heilkunst.
Gibt es offizielle Statistiken zur Bestehensquote?
Nein. Die Überprüfung liegt bei den Gesundheitsämtern der Länder, die keine einheitliche, veröffentlichte Bestehens- oder Durchfallstatistik führen. Es existiert keine zentrale Bundesbehörde, die diese Quoten bündelt und publiziert. Kursierende Prozentangaben sind daher Schätzungen, keine amtlichen Werte.
Wie oft darf man die Prüfung wiederholen?
In den meisten Bundesländern ist die Zahl der Wiederholungen gesetzlich nicht begrenzt. Wer nicht besteht, kann sich in der Regel zum nächsten Termin erneut anmelden, muss dabei aber meist neu einen Antrag stellen und die Gebühr erneut zahlen. Fristen und Details legt das jeweilige Gesundheitsamt fest.
Ist die schriftliche oder die mündliche Prüfung schwerer?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der schriftliche Teil ist mit 60 Multiple-Choice-Fragen und einer festen Bestehensgrenze planbar. Der mündlich-praktische Teil ist stärker vom Prüfungsgespräch und der Kommission abhängig und wird daher subjektiver erlebt. Viele scheitern bereits am schriftlichen Teil, sodass die mündliche Hürde für sie gar nicht sichtbar wird.
Quellen & Literatur
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz). Volltext bei gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (regelt Antrag und Überprüfung). Volltext bei gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.
- Bundesministerium für Gesundheit: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern (Grundlage des schriftlichen Teils mit rund 60 Fragen). Fassung 2018.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), maßgeblich für die Grenzen der Berufsausübung. Volltext bei gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.


