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Darf ein Heilpraktiker krankschreiben?

Sie sind krank, in Behandlung beim Heilpraktiker – und der Arbeitgeber erwartet einen „gelben Schein". Warum die Bescheinigung aus der Naturheilpraxis dafür nicht ausreicht und welche Wege stattdessen schnell zur gültigen Krankschreibung führen.

Unausgefülltes Krankschreibungsformular mit Kugelschreiber und Fieberthermometer auf einem Schreibtisch
Ohne ärztliche Unterschrift keine gültige AU · Beispielbild

Die kurze Antwort vorweg: Nein. Ein Heilpraktiker darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen – weder für den Arbeitgeber noch für die Krankenkasse. Das ist keine Grauzone, sondern steht so im Gesetz. Interessanter ist die Frage, die kaum jemand beantwortet: Was machen Sie konkret, wenn Sie krank sind, sich beim Heilpraktiker behandeln lassen und trotzdem eine gültige Krankschreibung brauchen? Genau darum geht es in diesem Beitrag.

Die kurze Antwort – und was der Zettel vom Heilpraktiker wirklich ist

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt, wann Beschäftigte im Krankheitsfall weiter bezahlt werden und wie sie ihre Arbeitsunfähigkeit nachweisen. In § 5 verlangt es dafür ausdrücklich eine ärztliche Bescheinigung. Ein Heilpraktiker ist kein Arzt: Er besitzt keine Approbation, sondern eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die erlaubt ihm, Heilkunde auszuüben – sie macht seine Unterschrift aber nicht zu einem arbeitsrechtlich gültigen Nachweis.

Natürlich kann ein Heilpraktiker Ihnen etwas Schriftliches mitgeben: eine Bescheinigung über den Praxisbesuch, eine Empfehlung zur Schonung. Rechtlich ist das eine private Stellungnahme mit Empfehlungscharakter – keine Krankschreibung. Nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kommt nur der ärztlichen AU-Bescheinigung ein hoher Beweiswert zu; im Streit um die Lohnfortzahlung hilft der Zettel aus der Naturheilpraxis deshalb nicht weiter. Ein Arbeitgeber darf ihn aus Kulanz gelten lassen, verpflichtet ist er dazu nicht.

Empfehlung statt Attest

„Frau M. war heute in meiner Praxis, ich empfehle Schonung bis Freitag" – so ein Schreiben ist als Information an den Arbeitgeber erlaubt und kann guten Willen zeigen. Es erfüllt aber weder die Nachweispflicht aus § 5 EntgFG noch löst es Krankengeld aus. Wer sich darauf verlässt, riskiert im Ernstfall den Lohn.

Warum nur Ärztinnen und Ärzte krankschreiben dürfen

Hinter der strengen Regel steht ein einfacher Gedanke: Die Krankschreibung ist kein Behandlungsschritt, sondern ein rechtliches Dokument mit weitreichenden Folgen – sie sichert die Lohnfortzahlung, später das Krankengeld, und schützt vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Der Gesetzgeber knüpft diese Verantwortung an die ärztliche Approbation, also an das Medizinstudium mit staatlicher Zulassung.

Für gesetzlich Versicherte kommt eine zweite Ebene hinzu: Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses überträgt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit den Vertragsärztinnen und -ärzten. Und das Krankengeld entsteht nach dem Sozialgesetzbuch erst ab dem Tag der ärztlichen Feststellung. Wer sich wochenlang ausschließlich beim Heilpraktiker behandeln lässt und erst spät zum Arzt geht, verschenkt also im Zweifel bares Geld – rückwirkend krankschreiben darf der Arzt nur in engen Ausnahmen.

Seit 2023 macht die Technik den Unterschied noch sichtbarer: Bei der elektronischen AU (eAU) meldet die Arztpraxis die Krankschreibung direkt digital an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Heilpraktiker sind an dieses System schlicht nicht angeschlossen – es gibt keinen Kanal, über den ihre Bescheinigung bei Kasse oder Arbeitgeber als AU ankommen könnte.

Wie exklusiv die Befugnis ist, zeigt ein Blick auf andere Heilberufe: Selbst Psychologische Psychotherapeuten – approbiert, mit Hochschulstudium – dürfen keine AU ausstellen. Zahnärzte dürfen es nur für Erkrankungen aus ihrem Fachgebiet. Physiotherapeuten, Hebammen und Apotheker gar nicht. Die Krankschreibung hängt nicht an der Qualität einer Ausbildung, sondern an der ärztlichen Zulassung – wer sich für den Weg zum Heilpraktikerberuf interessiert, findet die Details im Beitrag zur Dauer der Heilpraktiker-Ausbildung.

Drei Tage ohne Attest – Spielraum mit Haken

Ein Punkt wird oft übersehen: Für kurze Erkrankungen brauchen Sie unter Umständen gar kein Attest. Nach der gesetzlichen Grundregel müssen Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung erst vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert – spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Wer also von Dienstag bis Donnerstag mit einem Infekt im Bett liegt und am Freitag wieder arbeitet, kann diese Tage ohne Arztbesuch überbrücken. Krankmelden beim Arbeitgeber – Anruf oder E-Mail gleich am ersten Morgen – müssen Sie sich trotzdem, das gilt ab Tag eins.

Der Spielraum hat allerdings zwei Haken. Erstens zählen Kalendertage, nicht Arbeitstage: Das Wochenende läuft mit. Zweitens kann der Arbeitgeber die Regel verschärfen: Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 entschieden, dass er das Attest schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen darf – ohne Begründung. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge machen davon Gebrauch. Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich also, bevor man sich auf die drei Tage verlässt.

3
Kalendertage ohne Attest möglich (gesetzliche Grundregel)
Tag 1
Ab dann darf der Arbeitgeber ein Attest verlangen
5 Tage
Krankschreibung per Telefon beim bekannten Hausarzt

Plan B: in Behandlung beim Heilpraktiker – so kommen Sie an die AU

Und jetzt der praktische Teil, den die meisten Ratgeber auslassen. Angenommen, Sie lassen sich naturheilkundlich begleiten, sind aber zu krank für die Arbeit und die drei attestfreien Tage reichen nicht. Dann brauchen Sie einen Arzt – aber nicht zwingend einen Praxisbesuch:

Weg 1: die telefonische Krankschreibung. Seit Ende 2023 ist sie dauerhaft möglich: Wer in seiner Hausarztpraxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat, kann sich per Anruf für bis zu fünf Tage krankschreiben lassen – ganz ohne Wartezimmer. Die Praxis übermittelt die eAU direkt an die Krankenkasse. Nur die Verlängerung einer telefonisch ausgestellten AU erfordert dann einen Besuch vor Ort.

Weg 2: die Videosprechstunde. Auch per Video darf krankgeschrieben werden – bei bekannten Patientinnen und Patienten für bis zu sieben Tage, bei einer neuen Praxis immerhin für bis zu drei Tage. Das ist die Option, wenn die eigene Hausarztpraxis keine Telefon-AU anbietet oder man gar keinen festen Hausarzt hat.

Weg 3: der Privatarzt. Jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt darf eine AU ausstellen – auch privatärztlich, oft mit kurzfristigen Terminen. Beim Arbeitgeber gilt diese Krankschreibung genauso. Zwei Dinge sollten Sie wissen: Die Rechnung zahlen gesetzlich Versicherte selbst, und die Meldung an die Krankenkasse läuft nicht automatisch über das eAU-Verfahren – wird die Krankheit länger und Krankengeld relevant, reichen Sie die Bescheinigung selbst bei der Kasse ein.

Wichtig zum Schluss: Heilpraktiker und Arzt schließen sich nicht aus – die Kombination ist Alltag und aus rechtlicher Sicht der sauberste Weg. Der Arzt stellt Diagnose und Krankschreibung, der Heilpraktiker begleitet im Rahmen seiner Grenzen; was er behandeln darf und was nicht, haben wir im Ratgeber „Was darf ein Heilpraktiker behandeln?" ausführlich aufgeschlüsselt. Ein seriöser Heilpraktiker spricht das Thema von sich aus an – wie so ein Gespräch typischerweise abläuft, lesen Sie im Beitrag über den ersten Termin beim Heilpraktiker. Und bei anhaltenden oder ernsten Beschwerden gilt ohnehin: ärztlich abklären lassen.

Wer stellt die Bescheinigung aus?Gilt beim Arbeitgeber?Gilt bei der Krankenkasse?
Ärztin/Arzt in der Praxis (eAU)JaJa, Meldung automatisch
Ärztin/Arzt per Telefon oder VideoJaJa, Meldung automatisch
Privatärztin/PrivatarztJaJa, aber selbst einreichen
Zahnärztin/ZahnarztJa, im zahnmedizinischen BereichJa
HeilpraktikerNein, nur EmpfehlungNein
Psychologische PsychotherapeutenNeinNein

Häufige Fragen

Wer darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Nur approbierte Ärztinnen und Ärzte – Zahnärzte in ihrem Fachgebiet eingeschlossen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz verlangt ausdrücklich eine ärztliche Bescheinigung, und die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses überträgt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit den Vertragsärzten. Heilpraktiker, Psychologische Psychotherapeuten, Physiotherapeuten oder Apotheker dürfen keine AU ausstellen.

Was ist eine Krankschreibung vom Heilpraktiker wert?

Rechtlich ist sie keine Krankschreibung, sondern eine private Bescheinigung mit Empfehlungscharakter. Sie erfüllt die Nachweispflicht aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz nicht und hat vor dem Arbeitsgericht nicht den Beweiswert einer ärztlichen AU. Ein Arbeitgeber kann sie aus Kulanz akzeptieren, verpflichtet ist er dazu nicht.

Kann ich ohne Arzt krankgeschrieben werden?

Nein, eine formwirksame Krankschreibung gibt es nur vom Arzt. Aber: Bis zu drei Kalendertage Krankheit sind ohne Attest möglich, sofern der Arbeitgeber nichts anderes verlangt. Und der Arzt muss nicht persönlich aufgesucht werden – die telefonische Krankschreibung (bis zu fünf Tage bei bekannten Patienten) und die Krankschreibung per Videosprechstunde sind dauerhaft möglich.

Akzeptiert die Krankenkasse ein Attest vom Heilpraktiker?

Nein. Für die Krankenkasse zählt nur die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit; der Anspruch auf Krankengeld entsteht erst ab dem Tag der ärztlichen Feststellung. Zudem läuft die Meldung seit 2023 elektronisch direkt von der Arztpraxis an die Kasse – Heilpraktiker sind an dieses eAU-Verfahren gar nicht angeschlossen.

Dürfen Psychotherapeuten krankschreiben?

Psychologische Psychotherapeuten dürfen trotz Approbation und Hochschulstudium keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Wer wegen einer psychischen Erkrankung eine AU benötigt, wendet sich an den Hausarzt oder einen ärztlichen Psychotherapeuten beziehungsweise Psychiater.

Quellen & Literatur

  1. Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), § 5 – Anzeige- und Nachweispflichten. Volltext bei gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.
  2. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 46 – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld. Volltext bei gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL), einschließlich der Regelungen zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Beschluss vom 7. Dezember 2023) und zur Videosprechstunde. Richtlinientext beim G-BA. Abgerufen 2026.
  4. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. November 2012, 5 AZR 886/11 – Attestverlangen des Arbeitgebers ab dem ersten Krankheitstag. Dokumentiert in der amtlichen Sammlung.
  5. Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), § 109 – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), Abruf durch den Arbeitgeber. Volltext bei gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.
  6. Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, HeilprG). Volltext bei gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.